Damit werden Zähne mit minimalen Kräften und flexiblen Kunststoffschienen effizient, schnell, einfach und nahezu unsichtbar bewegt.
 
 
 
 

Für Kinder und Erwachsene!
Wir informieren Sie gerne über Ihre Fehlstellung der Zähne und erarbeiten nach exakter computerunterstützter Analyse einen individuellen Behandlungsplan für Sie. Je nach Ihrer individuellen Situation beraten wir Sie, was für Sie das Beste ist.

Zahnkorrekturen sind nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene jeden Alters möglich. Fehlbelastungen werden beseitigt, Karies und Parodontose vergebeugt. Die Korrektur von Fehlstellungen führt zu einem attraktiveren Aussehen, optimiert die Kaufunktion des Gebisses, verlängert die Haltbarkeit der Zähne und erhöht somit Ihre Lebensqualität.

Mit gestärktem Selbstbewusstsein mehr Erfolg im Leben!

Dr. Katharina Kueß ist Wahlzahnarzt für Regulierungen und qualifizierte Kieferorthopädin für die Kassenzahnspange (”Gratiszahnspange”)

 Herausnehmbare Zahnspange

Honorare für Kieferorthopädische Behandlungen gemäß § 153a ASVG  für Patienten im 12.- 18. Lebensjahr mit IOTN 4 und 5.


  Tarife
Kassenleistung
(ÖGK)
     
Interzeptive Behandlung € 854,00 € 683,20
IOTN (inkl. Röntgen) € 50,00 € 40,00
     
Honorartarif für die Kieferorthopädische Hauptbehandlung
(wird in drei Teilbeträgen geleistet)
   
K1 Kieferorthopädische Hauptbehandlung – 1. Teilbetrag
Die Zahlung des ersten Teilbetrages erfolgt mit der Abrechnung jenes Zeitraums, in den der Behandlungsbeginn (= erstmaliges Einbringen der erforderlichen Geräte im Mund des Patienten/der Patientin) fällt.

€ 1.783,00 
(€ 1426,40)

 
(80%)

K2 Kieferorthopädische Hauptbehandlung – 2. Teilbetrag
Die Zahlung des zweiten Teilbetrages erfolgt mit der
Abrechnung jenes Zeitraums, in dem das erste Behandlungsjahr abgeschlossen ist.

€ 990,00 
(€ 792,00)

(80%)
K3 Kieferorthopädische Hauptbehandlung – 3. Teilbetrag
Die Abschlusszahlung erfolgt mit der Abrechnung jenes Zeitraums, in den das Behandlungsende (erstmalige Eingliederung von geeigneten Retainern) fällt.
€ 1.189,00 
(€ 951,20)

(80%)
     
Reparatur der Hauptbehandlung € 67,90 
(€ 54,32)

 
(80%)

Ausgliederung nach Behandlerwechsel € 198,00 
(€ 158,40)


(80%)

Abbruch der Hauptbehandlung € 198,00 
(€ 158,40)


(80%)

 

 

Die Tarife können je nach Dauer und Schwierigkeitsgrad der Behandlung zwischen +- 30% variieren.
Preise für kieferorthopädische Behandlungen, welche nicht in den §153a fallen, werden individuell in der Praxis besprochen.